Einlagensicherung

So schützen Volksbanken Raiffeisenbanken Ihr Geld

Die Volksbanken Raiffeisenbanken sind der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen. Gemeinsam gewährleisten diese den Schutz der Kundeneinlagen und stärken damit Ihr Vertrauen in die Sicherheit Ihres Geldes sowie das Vertrauen der Geld- und Kapitalmärkte in die Sicherheit der Genossenschaftlichen FinanzGruppe.

Wirksames Schutzsystem für Ihr Geld

Als erste Bankengruppe überhaupt hat die Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken bereits vor über 85 Jahren eine Sicherungseinrichtung gegründet. Über dieses System unterstützen sich alle Mitgliedsbanken gegenseitig, um Insolvenzen zu vermeiden und so insbesondere die Kundeneinlagen zu schützen.

Im Rahmen dieses sogenannten Institutsschutzes wurde ein Frühwarnsystem entwickelt, das wirtschaftliche Schieflagen von Mitgliedsbanken rechtzeitig erkennen und diesen präventiv entgegenwirken soll. Sollte eine Bank trotzdem einmal Hilfe benötigen, gibt es einen von allen Mitgliedsbanken befüllten Fonds, aus dem die betroffene Bank unterstützt wird, damit Ihre Einlage sicher bleibt.

Diese Einlagen sind geschützt

Durch die Sicherungseinrichtung des BVR werden Kundeneinlagen geschützt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen sowie um von angeschlossenen Instituten ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen im Besitz von Kunden.

Seit Bestehen der Sicherungseinrichtung musste jedoch noch nie ein Einleger entschädigt werden, weil es aufgrund des praktizierten Institutsschutzes noch nie zur Insolvenz einer angeschlossenen Mitgliedsbank gekommen ist. Demnach hat es auch noch nie einen Entschädigungsfall gegeben.

Zusätzlicher Schutz der Einlagen durch gesetzliche Vorgaben

Aufgrund einer europäischen Harmonisierung im Juli 2015 wurde zusätzlich zur bestehenden Sicherungseinrichtung des BVR die amtlich als Einlagensicherungssystem anerkannte BVR Institutssicherung GmbH gegründet. Sie erfüllt neben ihrer satzungsmäßigen Funktion als Institutsschutzsystem alle gesetzlichen Anforderungen und würde die Kundeneinlagen im Falle der Insolvenz einer Mitgliedsbank in gesetzlicher Höhe entschädigen. Dieser Fall wird aber bereits durch den Institutsschutz selbst verhindert. Mit diesem dualen System aus amtlich anerkannter und zusätzlicher freiwilliger Einlagensicherung bleibt Ihr Geld auch zukünftig so sicher, wie es bei uns schon immer war.

 

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